Mein Hono­rar rich­tet sich nach der GebüH (Gebüh­ren­ord­nung für Heilpraktiker)

Gesetz­lich Krankenversicherte:

Ich rech­ne nach Zeit­auf­wand und ange­wand­ter The­ra­pie im Anschluss an die Behand­lung ab, Sie kön­nen mit EC Karte bezah­len. Die Behand­lungs­kos­ten wer­den von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen nicht über­nom­men. Es gibt für Sie jedoch die Mög­lich­keit einer Zusatz­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker bei Ihrer Kran­ken­kas­se, die Ihre Heil­prak­ti­ker­kos­ten antei­lig oder oft auch ganz über­nimmt. Fra­gen Sie ein­fach mal bei Ihrer Kran­ken­kas­se nach.

Für Ihre Steu­er­erklä­rung erhal­ten Sie auf Wunsch eine Rech­nung bzw. Beschei­ni­gung am Monatsende. 

Pri­vat Kran­ken­ver­si­cher­te oder Beihilfeberechtigte:

Sie erhal­ten im Anschluss Ihres Besu­ches in mei­ner Pra­xis eine Rech­nung von mir nach der GebüH die Sie bei Ihrer Kran­ken­kas­se ein­rei­chen und zu Ihren ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen erstat­tet bekommen.

Meine Leis­tun­gen sind gem. $ 4 Nr. 14 UstG umsatzsteuerbefreit.